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Wohnmobilstellplätz
Auf dieser Seite finden Sie die Raststätten für Wohnmobile und einige spezifische Informationen zu diesem Verkehrsmittel.
Es ist sehr empfehlenswert, auf Campingplätzen zu übernachten.
Wenn Sie auf einem Campingplatz übernachten, erhalten Sie vom Gastgeber eine Gästekarte. Mit dieser können Sie kostenlos und problemlos auf dem SNCF-Netz von Servoz bis Vallorcine fahren und erhalten eine Ermäßigung an den Fahrkartenschaltern des städtischen Verkehrsnetzes Chamonix Mobilité (und Mulets in Chamonix). Alle Campingplätze befinden sich in der Nähe einer Bushaltestelle oder eines Bahnhofs.
Mit der Gästekarte erhalten Sie außerdem Ermäßigungen für Sport- und Kultureinrichtungen, wie z. B. Schwimmbäder, Eisbahnen und Museen.
Wenn Sie nicht auf einem Campingplatz übernachten, können Sie die Gästekarte ausschließlich in den Fremdenverkehrsbüros des Tals und den Rathäusern zum Preis von 10 € erwerben und von denselben Vorteilen profitieren.
Das Tal von Chamonix-Mont-Blanc bemüht sich um eine Aufwertung der öffentlichen Verkehrsmittel und der sanften Mobilität, um die Luftqualität zu verbessern.
Im Tal finden Sie zwei Serviceplätze für Wohnmobile. Diese Serviceplätze sind kostenlos und bieten den Wohnmobilisten zahlreiche Dienstleistungen an: die Entleerung des schwarzen und grauen Wassers sowie die Versorgung mit Trinkwasser.
Es gilt das Prinzip der Mülltrennung. Im gesamten Tal gibt es Container, in denen Sie Ihre Abfälle sortieren und entsorgen können. Es ist verboten, Abwasser in die Natur zu entleeren.
Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Gebiete und insbesondere auf Naturflächen ist verboten und Wohnmobile müssen sich an die geltenden Regeln halten.
Ein Wohnmobil ist ein Fahrzeug der Kategorie M1. Es darf wie ein Auto geparkt werden, sofern das Parken nicht gefährlich, störend oder missbräuchlich ist (die maximale Parkdauer beträgt 24 Stunden).
Das Fahrzeug muss straßentauglich sein. Es dürfen keine Tische, Stühle, Vordächer usw. auf die öffentliche Straße gestellt werden. Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge, die außerhalb der vorgesehenen Zonen fahren, werden mit einer Geldstrafe belegt.