Wohnmobilstellplätz

Achtung: Parkbeschränkung

Parkvorschriften für Wohnmobile und Campingbusse, gültig ab dem 6. August 2026, anwendbar vom 1. Mai bis zum 31. Oktober jedes Jahres:

Lesen Sie den Erlass des Bürgermeisters

Auf dieser Seite finden Sie den Serviceplatz für Wohnmobile sowie die zugelassenen Wohnmobilstellplätze und einige spezifische Informationen zu dieser Art des Reisens.

Es wird dringend empfohlen, auf Campingplätzen zu übernachten.

Wenn Sie auf einem Campingplatz übernachten, erhalten Sie vom Betreiber eine Gästekarte. Mit dieser können Sie kostenlos und bequem das SNCF-Netz von Servoz bis Vallorcine nutzen und erhalten eine Ermäßigung auf Fahrkarten des Nahverkehrsnetzes Chamonix Mobilité (und „Mulets“ in Chamonix) zu erhalten. Alle Campingplätze liegen in der Nähe einer Bushaltestelle oder eines Bahnhofs
Die Gästekarte bietet Ihnen außerdem Ermäßigungen für Sport- und Kultureinrichtungen wie das Schwimmbad, die Eislaufbahn und die Museen.

Wenn Sie nicht auf einem Campingplatz übernachten, können Sie die Gästekarte ausschließlich in den Tourismusbüros des Tals und in den Rathäusern zum Preis von 10 € erwerben und von denselben Vorteilen profitieren.

Im Tal von Chamonix finden Sie einen Serviceplatz für Wohnmobile. Dieser ist kostenlos und bietet Wohnmobilisten zahlreiche Dienstleistungen: die Entsorgung von Schwarzwasser und Grauwasser sowie die Befüllung mit Trinkwasser.

Das Tal von Chamonix-Mont-Blanc ist bestrebt, den öffentlichen Nahverkehr und den sanften Verkehr zu fördern, um die Luftqualität zu verbessern. Es gilt die Mülltrennung; im gesamten Tal stehen Container zur Verfügung, in denen Sie Ihren Müll sortieren und entsorgen können. Das Einleiten von Abwasser in die Natur ist verboten.

Es gibt zwei für Wohnmobile zugelassene Parkplätze: den neuen Parkplatz „Parking du Cry“ und den Busparkplatz „Parking du Grépon“.

Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Flächen, insbesondere in Naturgebieten, ist untersagt, und Wohnmobile müssen die geltenden Vorschriften einhalten.
Ein Wohnmobil ist ein Fahrzeug der Klasse M1. Es darf wie ein PKW geparkt werden, sofern das Parken weder gefährlich noch störend noch missbräuchlich ist (die durch einen Erlass des Bürgermeisters festgelegte maximale Parkdauer beträgt 24 Stunden).

Das Fahrzeug muss verkehrstauglich sein. Das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Markisen usw. auf öffentlichen Straßen ist nicht gestattet. Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge, die außerhalb der vorgesehenen Bereiche fahren, müssen mit einer Geldstrafe von 35 € rechnen.

Laden Sie den Parkleitfaden 2026 herunter